Sponsoring-Vertrag

Vorlage Verein <-> lokaler Sponsor. Bereitgestellt von WEBESOR.

ENTWURF. Sorgfältig erstellte Vorlage nach deutschem Recht, keine Rechtsberatung. Vor dem ersten echten Einsatz prüfen und Platzhalter (in eckigen Klammern) befüllen.

§ 1 Vertragsparteien

Zwischen [Vereinsname], [Straße Nr.], [PLZ] [Ort], [Amtsgericht] VR [VR-Nr.], vertreten durch [vertretungsberechtigte Person], [E-Mail des Vereins] (nachfolgend "Verein") und [Sponsor-Firma], vertreten durch [vertretungsberechtigte Person], [Straße Nr.], [PLZ] [Ort], [E-Mail des Sponsors] (nachfolgend "Sponsor") wird der folgende Sponsoring-Vertrag geschlossen. Vorlage bereitgestellt durch WEBESOR (David Krölls, info@webesor.de). WEBESOR ist nicht Partei dieses Sponsoring-Vertrags.

§ 2 Gegenstand und Leistungen des Vereins

Der Sponsor unterstützt den Verein durch einen Geldbeitrag (§ 3). Der Verein erbringt im Gegenzug im Paket "Silber-Sponsor" folgende Werbe- und Kommunikationsleistungen: - Alle Leistungen des Bronze-Pakets - Verlinktes Logo auf der Startseite von Website und App - Banner/Plakat am Sportplatz (Material vom Sponsor) - Ein Social-Media-Beitrag pro Saison Die konkrete Ausgestaltung (Format, Größe, Platzierung von Logos und Bannern) stimmen die Parteien einvernehmlich ab. Der Sponsor stellt dafür benötigte Logos/Materialien rechtefrei bereit.

§ 3 Sponsoring-Beitrag und Zahlung

Der Sponsor zahlt einen Beitrag von 75,00 EUR pro Monat (900,00 EUR pro Jahr). Der Beitrag ist monatlich im Voraus bzw. nach Vereinbarung jährlich im Voraus per Überweisung fällig. Der Verein stellt dem Sponsor eine ordnungsgemäße Rechnung/Zuwendungsbestätigung aus. Umsatzsteuer wird nur ausgewiesen, soweit der Verein steuerpflichtig ist; im Übrigen erfolgt die Leistung im Rahmen eines steuerbegünstigten Zweckbetriebs bzw. der Vermögensverwaltung des Vereins.

§ 4 Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag beginnt am [Datum] und läuft 12 Monate (Mindestlaufzeit). Er verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende in Textform gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 5 Rechte am Logo, Nennung und Distanzierung

Der Sponsor räumt dem Verein das einfache, auf die Vertragsdauer beschränkte Recht ein, sein Logo und seinen Namen für die vereinbarten Werbeleistungen zu nutzen. Der Verein ist in der sportlichen und inhaltlichen Ausrichtung frei und nicht verpflichtet, Weisungen des Sponsors zu folgen. Der Verein kann sich von Äußerungen oder Verhalten des Sponsors distanzieren, das dem Ansehen des Vereins schadet.

§ 6 Haftung

Die Parteien haften einander unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Erfolgsgarantie für Werbewirkung oder Reichweite wird nicht übernommen.

§ 7 Datenschutz

Die Parteien verarbeiten personenbezogene Daten nur zur Durchführung dieses Vertrags und im Einklang mit der DSGVO und dem BDSG. Für die Darstellung des Sponsors auf Website und in der App (Logo, Name) ist die vertragliche Grundlage dieser Vertrag (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).

§ 8 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem Gewollten am nächsten kommt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Unterschriften

Ort, Datum: __________________________ Für den Verein: __________________________ ([vertretungsberechtigte Person]) Für den Sponsor: __________________________ ([vertretungsberechtigte Person])